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Wir sind von 23.12.2023-07.01.2024 auf Betriebsurlaub! In dringenden Fällen hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mobilbox, wir rufen zurück!

 

Teuerungsprämie für Dienstnehmer

Mit dem im letzten Jahr beschlossenen Entlastungspaket ist es für Arbeitgeber auch heuer nochmals möglich, eine zusätzliche Zahlung von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer jeweils für die Jahre 2022 und 2023 abgabenfrei (für beide Seiten!) zu gewähren.

Die Teuerungsprämie bezieht sich dabei auf sämtliche lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer-, SV-, BV-, DB-, DZ- und Kommunalsteuer). Die Abgabenfreiheit gilt im Allgemeinen nur bis zu 2.000 EUR pro Jahr. Die restlichen 1.000 EUR welche abgabenfrei behandelt werden können, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass hierzu einer lohngestaltenden Vorschrift (gemäß § 68 Abs. 5 Z. 1 bis 7 EStG) erfolgt. Das kann sein aufgrund eines Kollektivvertrages, aufgrund einer Betriebs-vereinbarung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Damit ist gemeint, dass sie mit ihren Dienstnehmern eine schriftliche Vereinbarung über den 3. Tausender treffen müssen. Wenn Sie hierzu Hilfe benötigen, bitte kontaktieren Sie uns, wir unterstützen gern!