Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Bis 14. April 2023 war die Voranmeldung zum EKZ 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 möglich.
Nach dieser Antragsphase wird der EKZ 1 durch seinen Nachfolger, den Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen und Betriebe abgelöst. Der förderungsfähige
Zeitraum des EKZ 2 ist mit 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 festgelegt und die Antragstellung wird in zwei Zeiträumen erfolgen. Alle
Informationen finden sie auf der Homepage der WKO.
Teuerungsprämie für Dienstnehmer
Die Teuerungsprämie bezieht sich dabei auf sämtliche lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer-, SV-, BV-, DB-, DZ- und Kommunalsteuer). Die Abgabenfreiheit gilt im Allgemeinen nur bis zu 2.000 EUR pro Jahr. Die restlichen 1.000 EUR welche abgabenfrei behandelt werden können, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass hierzu einer lohngestaltenden Vorschrift (gemäß § 68 Abs. 5 Z. 1 bis 7 EStG) erfolgt. Das kann sein aufgrund eines Kollektivvertrages, aufgrund einer Betriebs-vereinbarung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Damit ist gemeint, dass sie mit ihren Dienstnehmern eine schriftliche Vereinbarung über den 3. Tausender treffen müssen. Wenn Sie hierzu Hilfe benötigen, bitte kontaktieren Sie uns, wir unterstützen gern!