Teuerungsprämie für Dienstnehmer
Die Teuerungsprämie bezieht sich dabei auf sämtliche lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer-, SV-, BV-, DB-, DZ- und Kommunalsteuer). Die Abgabenfreiheit gilt im Allgemeinen nur bis zu 2.000 EUR pro Jahr. Die restlichen 1.000 EUR welche abgabenfrei behandelt werden können, sind an die Voraussetzung geknüpft, dass hierzu einer lohngestaltenden Vorschrift (gemäß § 68 Abs. 5 Z. 1 bis 7 EStG) erfolgt. Das kann sein aufgrund eines Kollektivvertrages, aufgrund einer Betriebs-vereinbarung für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Damit ist gemeint, dass sie mit ihren Dienstnehmern eine schriftliche Vereinbarung über den 3. Tausender treffen müssen. Wenn Sie hierzu Hilfe benötigen, bitte kontaktieren Sie uns, wir unterstützen gern!